AGB Workshop/Seminare


AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops, Seminare und Ausbildungen bei der Rhythmus statt Taktung Katrin Dahmen und Andrea Abu Muher GbR

  

§1 Anmeldung

Die Anmeldung zum Workshop/Seminar/Ausbildung (in der Folge „Veranstaltung“ genannt) erfolgt schriftlich per E-Mail oder Post - sie wird mit einer Bestätigung der Veranstaltungsleitung per E-Mail verbindlich.

Die Plätze werden nach Eingang der schriftlichen Anmeldung per Post oder E-Mail bei der Veranstaltungsleitung vergeben. Nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl wird eine Warteliste in Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung geführt.

Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail gelten nicht als Anmeldung.

§ 2 Bezahlung

(1) Nach Anmeldung erfolgt eine Rechnungsstellung. Nach Rechnungsstellung sind innerhalb von 1 Woche 100,00 € anzuzahlen.

Der Rest der Veranstaltungskosten ist 6 Wochen vor dem Beginn fällig. Die Fristen auf der Rechnung sind zu beachten.

(2) Tagungs- und/oder Verpflegungspauschalen sind nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten. Sie werden vor Ort direkt beim Seminarhaus bezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Preise für Übernachtungs-, Tagungs-, und/oder Verpflegungspauschalen bis zum Beginn des Seminars ändern können.

(3) Die Veranstaltungskosten beinhalten keine Übernachtung.

§ 3 Rücktritt

(1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr von einmalig € 50,00 möglich.

(2) Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig, es sei denn der Platz kann von der Warteliste besetzt werden oder die/der Teilnehmende kann eine Ersatzperson benennen. Falls die/der Teilnehmende einen Ersatz stellt, so bleibt die Entscheidung einer Teilnahme der Ersatzperson der Veranstaltungsleitung vorbehalten.

(3) Darüber hinaus können bei einem Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung Stornogebühren gemäß der AGB der einzelnen Seminarhäuser für Unterkunft und Verpflegung entstehen. 

Die Teilnehmer an den Veranstaltungen verpflichten sich, die AGB der Seminarhäuser selbst zur Kenntnis zu nehmen. Die Veranstaltungsleitung teilt den Teilnehmenden auf Wunsch die Webadressen der Seminarhäuser mit.

(4) Ein Rücktritt ist schriftlich einzureichen, per E-Mail oder Post. Als Rücktrittstermin gilt der Eingang bei der Veranstaltungsleitung.

(5) Der Ausfall/Ersatz eines Dozenten/Kursleiters stellt keinen Grund zum Rücktritt berechtigenden Grund dar, sofern der neue Dozent/Kursleiter ebenso qualifiziert ist und der Inhalt der Veranstaltung weitestgehend gewahrt bleibt.

§ 4 Rücktrittsversicherung

Die Veranstaltungsleitung empfiehlt eine Rücktrittsversicherung - auch für die Kosten der Unterkunft. Die Rücktrittsversicherung ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 5 Haftung

(1) Jede/r Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Sie/er kommt für verursachte Schäden selbst auf und stellt den Veranstalter, die Veranstaltungsleitung und die Gastgeber an den Veranstaltungsorten von allen Haftansprüchen frei.

(2) Jede/r Teilnehmende ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.

(3) Bei den Veranstaltungen oder Veranstaltungsteilen draußen gilt insbesondere:

Eine Haftung bei Unfällen oder sonstigen Schäden schließt die Veranstaltungsleitung ausdrücklich aus. Jede/r Teilnehmende der Veranstaltungen benutzt den Wald/die Natur auf eigene Gefahr. Der Teilnehmende ist für alle ihre/seine Handlungen selbst verantwortlich, und somit auch bei einem erlittenen Unfall. Dies trifft zu, wenn der Unfall einen unglücklichen Zufall darstellt, Folge von höherer Gewalt ist oder einzig Folge des unrichtigen Verhaltens der verunfallten Person und somit von ihr selber verschuldet ist. Die/Der Teilnehmende muss damit rechnen, dass die Begehbarkeit der Wege bei Nässe, Schnee und Eisglätte erschwert ist.

Jede/r Teilnehmende hat sich physisch und psychisch vorzubereiten und sich angemessen auszurüsten. Auf den Veranstaltungen hat jede/r Teilnehmende Vernunft und Vorsicht walten zu lassen.

(4) Die Teilnahme an Yogaeinheiten oder anderen körperlichen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Jede/r Teilnehmende verpflichtet sich, vor Teilnahme die körperliche Eignung sicherzustellen und im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen mit einem Arzt abzuklären.

Jede Haftung für Unfälle oder Gesundheitsschäden durch Yoga und andere sportliche Aktivitäten wird ausgeschlossen

(5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung kein Ersatz für medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen ist. Wer krank ist oder sich in Therapie befindet, muss rechtzeitig mit seinem Arzt und/oder Therapeuten und mit der Veranstaltungsleitung klären, ob sie/er an der Veranstaltung teilnehmen kann.

§ 6 Unterbringung

Die Unterbringung im jeweiligen Seminarhaus ist in der Regel Teil der Veranstaltung. Entstehende Kosten werden üblicherweise der/dem Teilnehmenden vom Seminarhaus separat in Rechnung gestellt und sind nicht Teil der Veranstaltungsgebühr. Sofern die Übernachtung nicht fester Teil der Veranstaltung ist, ist der/die Teilnehmende selbst für die Buchung einer Unterkunft verantwortlich. In diesem Fall stellt die Veranstaltungsleitung auf Wunsch eine Liste mit zum Seminarort nahen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.

§ 7 Ablehnung von Teilnehmenden

(1) Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Teilnehmende, die die Veranstaltung stören oder negativ beeinflussen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung von Gebühren und anderer Kosten ist in diesem Falle ausgeschlossen.

§ 8 Absage der Veranstaltung durch die Veranstaltungsleitung

(1) Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund abgesagt werden. Zu den wichtigen Gründen gehören insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl oder Krankheit der Seminarleitung. Bei Shinrin Yoku-Veranstaltungen ebenso dauerhaftes Unwetter, das einen Aufenthalt im Wald unmöglich macht. Eine Absage kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Gezahlte Gebühren werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

(2) Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Unterkunft und Verpflegung die der/m Teilnehmende durch die Absage der Veranstaltung entstehen, bestehen nicht. Deshalb ist der Abschluss einer Rücktrittsversicherung, die auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten beinhaltet, empfehlenswert.

§ 9 Veränderung von Veranstaltungsmodulen

Einzelne Module der Veranstaltungen können sich aus triftigen Gründen ändern oder ganz ausfallen. Dies berechtigt nicht zu Schadensersatzforderungen oder Preisminderungen.

§ 10 Arbeitsmaterialien

(1) Werden während der Veranstaltung Arbeitsmaterialien bereitgestellt, unterliegen diese dem Copyright der Veranstaltungsleitung oder anderer Dritter. Die Materialien dürfen ohne Zustimmung der Veranstaltungsleitung nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

§ 11 Voraussetzung für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung bei Shinrin Yoku-Veranstaltungen

(1) Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung/Fortbildung erhält jede/r Teilnehmende eine persönliche Teilnahmebescheinigung.

(2) Für ein erfolgreiches Absolvieren der Ausbildung ist eine aktive Teilnahme an mindestens 85% der Unterrichtszeit erforderlich sowie die Erarbeitung, Vorstellung und Durchführung eines Shinrin Yoku-Events in der Gruppe.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, erhält der/die Teilnehmende keine Teilnahmebestätigung. Es besteht dann kein Recht auf Rückerstattung von Ausbildungsgebühren und/oder anderer Kosten.

(3) Es besteht die Möglichkeit, Versäumtes in einem weiteren Ausbildungsblock nachzuholen bzw. zu wiederholen, sofern darin ein Platz frei ist. Es kommen in einem solchen Fall eventuell weitere Kosten auf den/die Teilnehmende zu.

(4) Über das Bestehen der Ausbildung entscheidet die Ausbildungsleitung.

§ 12 Stillschweigen

Die/der Teilnehmende sichert Stillschweigen gegenüber jeglichen Dritten über persönliche Informationen, die während der Veranstaltung thematisiert werden, zu.

§ 13 Aufzeichnungen

Private Fotografien von der Veranstaltung sind erlaubt, sofern sie den Ablauf der Veranstaltung nicht stören. Eine Veröffentlichung von Fotos bedarf der Genehmigung durch die Veranstaltungsleitung und aller auf den Aufnahmen zu sehenden Personen.

Audio-oder Videoaufnahmen sind ausdrücklich nicht erlaubt.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt.